Am 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Damit wird unsere Genossenschaft vor neue Herausforderungen gestellt.
Dieses Gesetz soll zusammen mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ein Anreizsystem für die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich bilden. Zusätzlich regelt dieses Gesetz auch die Aufteilung der Kohlenstoffdioxidemissionen zwischen Mieter und Vermieter, die für die Erzeugung von Heizung und Warmwasser anfallen.
Im Bestand unserer Genossenschaft gibt es zwei Arten der Heizungs- und Warmwasserversorgung, zentral und dezentral.
Dass bedeutet, in Wohngebieten der GWG, in denen die Heizungs- und Warmwasserversorgung zentral erfolgt wird das Aufteilungsverhältnis der Kohlenstoffdioxidemissionen zwischen Mieter und Vermieter durch den jeweiligen Wärmemessdienst ermittelt und Ihnen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 mitgeteilt.
Betrifft die Wohngebiete:
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In den Wohngebieten, in denen die Heizungs- und Warmwasserversorgung dezentral (Gasetagenheizung) erfolgt, ist der Sachverhalt ein anderer.
Mieter/innen in diesen Wohngebieten versorgen sich selbst mit Wärme und Warmwasser. Hier muss die Ermittlung der Kosten durch den Nutzer erfolgen. Um Ihnen den Aufwand zu erleichtern bietet die Genossenschaft die Kostenermittlung an. Bitte reichen Sie hierzu das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer letzten Gasabrechnung ein.
Betrifft die Wohngebiete:
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
GWG Erfurter Spar- und Bauverein eG
Karlstraße 10
99089 Erfurt
Telefon 0361 2 11 13 77
Telefax 0361 2 11 13 78
Havarie 0361 710 1234
Di. 9.00 – 12.00 Uhr
u. 14.00 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Unsere Mitarbeiter sind telefonisch auch außerhalb der Sprechzeiten zu erreichen.
mit den Straßenbahnlinien 3 und 6, Haltestelle Baumerstraße
und den Straßenbahnlinien 1 und 5, Haltestelle Lutherkirche/Stadtwerke